Es gibt wieder mal eine kleine Ergänzung, allerdings nichts, was wir nicht schon wissen bzw. erahnt hätten.
Das OLG Karlsruhe (Urteil vom 15.4.2014 12U 149/13) hatte sich mit der Frage zu befassen, ob AVBs einer KFZ-Kasko überraschend, intransparent oder den VN in sonstiger Weise beeinträchtigen, wenn die Regeungl besagt, dass kein Kaskoschutz besteht, wenn Schäden bei Veranstaltungen entstehen, bei denen es auf die Erielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, einschließlich dazugehöriger Übungsfahrten und jeglicher Fahrten auf Motorsport-Rennstrecken, auch wenn es nicht auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt; ausgenommen Fahrsicherheitstrainings.
Kurz und knapp...die AVB`s sind wirksam. Wer also sowas im Vertrag stehen hat, zahlt selbst.

Also besser Wechseln zu den Versicherern die das nicht so regeln.