Sehr geehrter Herr ....
in den vergangenen Tagen konnten Sie in den verschiedenen Medien und Online-Foren unterschiedliche Meldungen lesen, die den Zeitpunkt der Inbetriebnahme des Bilster Berg Drive Resort betreffen. Wir haben uns bislang nicht dazu geäußert, da wir zunächst noch Gespräche mit der genehmigungserteilenden Behörde sowie mit unseren Sachverständigen und Fachleuten führen wollten, um dann eine belastbare Stellungnahme zu diesem Thema abgeben zu können. Zum aktuellen Stand ist nun Folgendes zu sagen:
Das Bilster Berg Drive Resort ist genehmigungsfähig und wird in Betrieb gehen können!
Das haben die Gerichte eindeutig bestätigt, so dass auch nie ein Baustopp verhängt wurde. Die Bauarbeiten liegen, einen Verzug von ca. 20 Tagen mit eingerechnet, wieder im Plan. Die Strecke hat auf der Gesamtlänge bereits eine durchgehende Asphaltschicht. Die weiteren Asphaltarbeiten auf der Strecke und der Zuwegung werden bis Ende Juni abgeschlossen sein. Die restlichen Arbeiten am Hochbau sowie an den Sicherheitseinrichtungen der Strecke wie Leitplanken, Auslaufzonen, Reifenstapel und Fangzäune werden bis Mitte Juli beendet sein.
Nach jetzigem Stand ist das Bilster Berg Drive Resort somit zum 31. Juli 2012 betriebsbereit. Letztlich ist es die fehlende Betriebsgenehmigung, die eine Inbetriebnahme zu diesem Datum bislang noch verhindert. Die Bilster Berg Drive Resort GmbH & Co. KG hat in den letzten Tagen mit Hochdruck daran gearbeitet, die von den Gerichten geforderten Nachbesserungen am Schallschutzkonzept umzusetzen. Die Nachbesserungen betreffen ausschließlich operative Dinge und erfordern keine baulichen Maßnahmen.
Das nachgebesserte Schallschutzkonzept wird nun von der Genehmigungsbehörde, dem Verwaltungsgericht in Minden, zur erneuten Prüfung vorgelegt. Alle weiteren Schritte, die nun von Behörde und Gericht zur Wiedererteilung der Betriebsgenehmigung unternommen werden, liegen außerhalb des Einflusses der Bilster Berg Drive Resort GmbH & Co. KG.
Wir sind nach wie vor fest davon überzeugt, dass wir die Inbetriebnahme der Anlage in 2012 realisieren können. Unter den gegebenen Umständen wäre es jedoch unseriös, sich zum jetzigen Zeitpunkt auf einen genauen Termin festzulegen. Leider bedeutet dies auch, dass wir nicht sagen können, ob die von Ihnen auf dem Bilster Berg Drive Resort geplante Veranstaltung durchgeführt werden kann. Wir wissen um die Ihnen dadurch entstehenden Unannehmlichkeiten und bedauern zutiefst, keine andere Aussage zum jetzigen Zeitpunkt dazu treffen zu können. Selbstverständlich räumen wir Ihnen aus gegebenem Anlass die Möglichkeit einer verkürzten Stornierungsfrist, bis 14 Tage vor Ihrer Veranstaltung, ein.
Wir haben immer eine offene Kommunikation gepflegt und informieren daher Sie als unseren Kunden noch vor den Medien. Eine Information an die Presse wird in Kürze versendet.
Wir bauen auf Ihr Verständnis und würden uns freuen, Sie weiterhin als Kunde auf dem Bilster Berg Drive Resort begrüßen zu dürfen.
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen von Glasenapp (Dipl. Kfm.)
Geschäftsführer und Projektentwickler